Fragen und Antworten

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Antwort von Alexander Johannes Becker
Volt
• 17.02.2025

Das Mietrecht ist stark reglementiert und komplex, aber soweit ich es verstanden habe, ist es ohnehin nicht erlaubt Menschen fristlos „Zwangszuräumen“ die ihre Mietschulden innerhalb der Schonfrist bezahlt haben. Davon unberührt bleibt eine eventuell ebenfalls ausgesprochene ordentliche Kündigung. Diese halte ich auch in dem von Ihnen beschriebenen Fall für vertretbar.

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Über Alexander Johannes Becker

Ausgeübte Tätigkeit
Freiberuflicher Mediator
Berufliche Qualifikation
Diplom Regionalwissenschaftler Japan
Wohnort
Bergisch Gladbach
Geburtsjahr
1978

Kandidaturen und Mandate

Kandidat Bundestag Wahl 2025

Angetreten für: Volt
Wahlkreis
Rheinisch-Bergischer Kreis