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Erfolgversprechender wäre aus meiner Sicht ein Antrag auf Ausschluss von der staatlichen Finanzierung. Einen solchen Antrag würde ich begrüßen. Aber auch hierfür sind antragsberechtigt allein Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.
Nachdem sowohl die Kosten für die Unterkunft als auch die Integrationsangebote nicht nur Menschen aus der Ukraine offenstehen, liegen mir keine nach Nationalität getrennten Zahlen für die Ausgaben des Freistaates Bayern vor.
wir werden mögliche Maßnahmen gemeinsam mit unserem Koalitionspartner abstimmen und ggf. in die Wege leiten.
Daran werden wir auch festhalten, bis wir die 5%-Hürde überschritten haben und so auf Bundesebene Verantwortung übernehmen können.
Nach einer entsprechenden Entscheidung des Gerichts wird sich der Bundesgesetzgeber also auch noch einmal mit dieser Vorschrift zu befassen und entsprechende Änderungen durchzuführen haben.