
Ich sehe dementsprechend derzeit keinen Anlass für eine Gesetzesänderung.
FotoAgenten/A.Löffler
Ich sehe dementsprechend derzeit keinen Anlass für eine Gesetzesänderung.
Die CDU plant in ihrem neuen Grundsatzprogramm zudem, Verbesserungen beim Tierwohl durchzusetzen.
Aus dieser Abwägung heraus habe ich gegen das Schwangerschaftskonfliktgesetz gestimmt.
Politische Beamte, also Staatssekretäre, werden ernannt, damit die Umsetzung der Ziele der Regierung in die Spitze der Ministerien hinein gewährleistet ist.
Ein Verbotsverfahren wäre in meinen Augen zumindest derzeit nicht erste Wahl bei möglichen Maßnahmen gegen die AFD.
Ich habe mir die Beantwortung Ihrer Frage nicht leicht gemacht, bin aber nach langer Abwägung zu der Entscheidung gekommen, dass ein Verbotsverfahren zwar eine sehr naheliegende, aber nicht die gebotene Maßnahme gegen die AFD wäre.