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Alexander Föhr
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Frage von Willibald F. •

Warum werden, wegen Dienstverletzungen gefeuerte Ministeriumsbeamte, in den bestens dotierten Ruhestand versetzt, anstatt Degradierung auf andere Dienststellen, auch bei schlechterer Bezahlung?

Herr Föhr,

"Bildungsministerin Stark-Watzinger muss zur Fördermittel-Affäre öffentlich Fragen beantworten - im Bildungsausschuss und bei der Regierungsbefragung im Bundestag."

"Von außen wirkt es nun etwas erstaunlich, dass nach einem zügig richtiggestellten Missverständnis das Vertrauensverhältnis so beschädigt sein soll, dass man die Staatssekretärin feuern musste. Oder ist sie doch ein "Bauernopfer", wie Karin Prien, Bildungsministerin aus Schleswig-Holstein, auf der Plattform X schnell vermutet hatte?"

https://www.tagesschau.de/inland/stark-watzinger-befragung-100.html

Hier möchte ich meine generelle Frage ansetzen.

Warum werden , wegen Dienstverletzunge gefeuerte , hochbezahlte Beamte von Ministerien immer in den bestens dotierten "einstweiligen" Ruhestand versetzt? Warum nicht Degradierung (wie bei Polizei, Bundeswehr,..) auf andere, auch schlechter dotierte Stellen, wo sie für ihr Gehalt weiter arbeiten müssen und nicht den Steuerzahler belasten? Wann wird das abgeschafft?

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Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Frage hier auf abgerodnetenwatch.de. Das Thema der Versorgung von politischen Beamten im Ruhestand bzw. in den einstweiligen Ruhestand versetzte politische Beamte kocht immer wieder dann hoch, wenn ein Staatssekretär entlassen wird. Ich kann Ihre Frage durchaus nachvollziehen, mir ist aber aktuell keine entsprechende Initiative zur Änderung bekannt.

Politische Beamte, also Staatssekretäre, werden ernannt, damit die Umsetzung der Ziele der Regierung in die Spitze der Ministerien hinein gewährleistet ist. Anders formuliert, die Tätigkeit erfordert ein hohes Maß an politischer Übereinstimmung zwischen dem Staatssekretär und der Regierung. Zudem sind sie „unkündbar“, da sie keine klassischen Arbeitnehmer sind, sondern in einem besonderen Treueverhältnis zum Staat stehen. Das bedeutet auch, dass sie seit dem Tag ihrer Ernennung gegenüber ihrem Dienstherrn einen Anspruch auf Besoldung haben. Als politische Beamte können sie – das ist eine Besonderheit zu anderen Beamten – jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, wenn sie ein Amt bekleiden, bei dessen Ausübung sie in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten der Regierung stehen müssen, siehe §36 BBG und §30 BeamStG. Wer genau in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden kann, ist in §54 BBG geregelt.

Dieser Status des einstweiligen Ruhestands bedeutet gemäß §57 BBG, dass sie jederzeit wieder in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen werden können (zumindest bis sie die Regelaltersgrenze erreichen, danach befinden sie sich im „regulären“ Ruhestand). Diese neue Position muss jedoch zwei Anforderungen entsprechen, und zwar 
 1. eine gleichwertige Laufbahn mit 
 2. mindestens demselben Grundgehalt.

Da es derartige Staatssekretärsposten nur in äußerst überschaubarer Anzahl gibt, ist es oft so, dass solche politische Beamte im einstweiligen Ruhestand verbleiben. Es gibt allerdings auch viele, die in ihre alten Berufe zurückkehren, sofern sie nicht die „klassische“ Beamtenlaufbahn durchlaufen haben, die Bezüge werden dann auch mit dem Gehalt abgerechnet. 

Was mit dem Beamten- und Besoldungsrecht außerhalb von Disziplinarverfahren und -maßnahmen nur schwer vereinbar ist, ist eine „Degradierung“ in niedrigere Besoldungsstufen. Diese ist nur durch eine Dienstverletzung begründbar, die durch ein gerichtliches Disziplinarverfahren festgestellt werden muss, was meiner Einschätzung nach in der Regel chancenlos ist. Man landet hier eventuell auch bei einer Verfassungsänderung, da man wahrscheinlich die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums gem. Art. 33 Abs. 5 GG ändern müsste.       

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Föhr

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