Wieso haben Sie gegen die Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes gestimmt?
Guten Tag Herr Föhr,
Ich bin Schüler in ihrem Wahlkreis und lebe in Heidelberg. Ich frage mich, an was sie sich bei ihrem Abstimmungsverhalten im Bundestag orientieren (gerade bei dieser Abstimmung, aber auch z.B bei der Abstimmung zum Selbstbestimmungsgesetz)
Lieber J.S.,
vielen Dank für die Anfrage hier auf Abgeordnetenwatch.de. Ich möchte zunächst auf Ihre konkrete Frage zum Schwangerschaftskonfliktgesetz eingehen. Für mich ist klar, dass Frauen auf dem Weg zu einer Beratungsstelle nicht belästigt werden dürfen. In Deutschland ist aber auch kein entsprechender Fall aktenkundig. Zudem sind Bedrohungen, Nötigungen und Beleidigungen schon jetzt verboten und strafbar, könnten also bereits heute bestraft werden. In meinen Augen stellen die Neuerungen erhebliche Eingriffe in die Versammlungs- und Meinungsfreiheit von Demonstranten dar. Sie ist rechtlich fragwürdig. Aus dieser Abwägung heraus habe ich gegen das Schwangerschaftskonfliktgesetz gestimmt.
Grundsätzlich beruht meine Entscheidungsfindung auf verschiedenen Faktoren. Da ist natürlich zum einen die Programmatik der CDU. Ich habe mich vor vielen Jahren mit den verschiedenen Parteiprogrammen auseinandergesetzt und das Parteiprogramm der CDU stimmt am meisten mit meiner persönlichen Einstellung überein. Ich bin deswegen bei Abstimmungen nah an der CDU-Programmatik. Hierfür haben mir die Bürgerinnen und Bürger auch ihre Stimme gegeben. Zudem lese ich mich viel in die verschiedenen Thematiken ein und höre mir Expertenmeinungen an, um dann eine Entscheidung über mein Abstimmungsverhalten treffen zu können. Denn es gibt selbstverständlich zahlreiche Themen, bei denen ich nicht von vornherein weiß, wie ich abstimmen möchte. Beim Selbstbestimmungsgesetz war die Entscheidung für mich allerdings aus oben genannten Gründen schnell klar.
Ich möchte aber betonen, dass ich als Abgeordneter nach Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) verankert ein Vertreter des ganzen Volkes bin, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur meinem Gewissen unterworfen bin. Das nehme ich auch sehr ernst.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Föhr MdB