
(...) So gibt es seit dem 01. Januar diesen Jahres keine Todesstrafe mehr und außerdem gilt das Habeus Corpus Prinzip in der Strafprozess-Ordnung. Dies zeigt, dass sich in der rechtsstaatlichen Dimension einiges getan hat, allerdings bleibt die Situation für Menschenrechtsaktivisten oder auch Verteidigern weiterhin äußerst schwierig. (...)