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Alexander Bonde
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Frage von Heinz Peter H. •

Frage an Alexander Bonde von Heinz Peter H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bonde,

wie stehen sie zu Herrn Bush dem Präsidenten der USA und seinem Tun, die weltweit geächtete Folter wieder weltweit zu fördern und hoffähig zu machen? Sind Sie für das Foltern wie dieses auf Betreiben des US Präsidenten Weltweit geschieht, oder sind sie dagegen, wenn ja, was haben Sie dagegen unternommen? Schweigen heißt Zustimmung oder sind sie anderer Meinung?

mfg
h.p.hauber

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Hauber,

vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch.de, mit der Sie das Veto des US-amerikanischen Präsidenten George Bush gegen ein Gesetz ansprechen, das bestimmte Foltermethoden verbieten soll.

Ich teile Ihre Bestürzung über dieses Veto. Folter ist ein Anschlag auf die Würde des Menschen. Das Folterverbot ist vielfach in internationalen und regionalen Konventionen verankert und gilt absolut. Als elementares Grund- und Menschenrecht darf es selbst in Notstands- und Kriegszeiten nicht eingeschränkt werden. Wichtigste Instrumente im Kampf gegen die Folter sind die Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen, die von 136 Staaten ratifiziert wurde, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die Europäische Menschenrechtskonvention, die für die 46 Mitgliedsstaaten des Europarates bindend ist, und das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe. Auch die "Leitlinien der EU gegenüber Drittstaaten betreffend Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe" ächten Folter ohne Ausnahme. In Deutschland sind die Unantastbarkeit der Würde des Menschen und das Bekenntnis zu den Menschenrechten als oberste Werte in Artikel 1 des Grundgesetzes festgeschrieben. Folter als einer der schlimmsten Angriffe auf die Würde eines Menschen ist damit verfassungsrechtlich geächtet. Artikel 104 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes bestimmt zudem ausdrücklich, dass festgehaltene Personen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden dürfen. Auch nach den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland und nach dem Völkergewohnheitsrecht gilt das Folterverbot absolut.

Eine Entwicklung wie in den USA, bei der das absolute Folterverbot aufgeweicht wird, ist zutiefst Besorgnis erregend. Denn ein Rechtsstaat, der zulässt, dass es innerhalb seiner Grenzen plötzlich wieder Folterer und Gefolterte gibt, verliert Legitimation und Glaubwürdigkeit. Ein Rechtsstaat darf niemals Folter erlauben. Dies ist keine Schwäche, sondern seine Stärke.

Wir haben von Seiten der Partei und der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen das Thema Folterverbot auch gegenüber den USA thematisiert, u.a. in zahlreichen parlamentarischen Initiativen. Als Stellvertretender Vorsitzender der USA-Parlamentariergruppe des Deutschen Bundestages habe ich regelmäßigen Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen beider Parteien im US-Kongress und Verantwortlichen der US-Administration. Auch in diesen Gesprächen habe ich regelmäßig die Bestürzung über die Vorgänge deutlich formuliert und eine Rückkehr auf die Basis des absoluten Folterverbotes eingefordert.

Mit dem bevorstehenden Ende der Administration von George W. Bush verbinde ich die Hoffnung, dass der oder die nächste Präsident oder Präsidentin der USA entschieden gegen jede Aufweichung des absoluten Folterverbotes vorgehen wird.
Selbst dann wird es jedoch lange dauern und größter Anstrengungen bedürfen, den Glaubwürdigkeitsverlust der USA und des gesamten "Westens" im Kampf um die universale Geltung der Menschenrechte wieder zu beheben.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Bonde MdB