
(...) Prinzipiell finde ich das Konzept einer gesetzlich geregelten Pauschalabgabe (Kulturflatrate) interessant und überlegenswert. Jedoch ist anzumerken, dass hier datenschutzrechtliche Bedenken bestehen könnten, da durch die Festsetzung der Anteile der einzelnen Künstler eine Registrierung des Nutzungsverhaltens erforderlich ist. (...)