
(...) Hinsichtlich Ihrer Frage nach härteren Strafen für Kinderschänder muss ich sagen, dass ich den Wunsch nach härteren Strafen natürlich nachvollziehen kann. Jedoch ist eines der wesentlichen Ziele des deutschen Strafvollzuges die Resozialisierung der Täter durch die Verbüßung der Strafe, oder aber, sofern Sie auch nach diesem Zeitraum eine Gefahr für die Sicherheit der Bevölkerung darstellen, deren sichere Verwahrung. Ob daher eine generelle Erhöhung des Strafmaßes sinnvoll ist, möchte ich zumindest kritisch hinterfragen. (...)