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Frage von Norbert r. •

Frage an Alexander Alvaro von Norbert r. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Werter Herr Alvaro,

Eigentlich habe ich ein gesundes Rechtsverständnis aber nun bitte ich Sie um Beantwortung meiner Frage.
Im Grundgesetz steht,dass alle Menschen gleich behandeln werden sollen und die Würde unantastbar sein soll.
Ist es mit dem Grundgesetz vereinbar,wenn mit aller Härte Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden und bei der Verfolgung eines Raubüberfalls kein öffentliches Interesse besteht ?
( Ordnungswidrigkeiten kleine delikte im Straßenverkehr aus gesundheitlichen Gründen nach der Herz OP- Raubüberfall Sachschaden von 500.000.00 € und ich bekam mehrere Bypässe)
Hat nicht jemand , dem dieses geschah, das gleiche Recht vor dem Gesetz ? Das gleiche Recht,dass diese Ordnungswidrigkeiten so verfolgt werden wie die Verantwortlichen eines Raubüberfall.

Mit frdl. Gruß
Norbert Rath

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Rath,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. November 2007, in der es Ihnen um die Verfolgung strafrechtlicher Delikte geht.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Abgeordneter des Europäischen Parlamentes außer Stande sehe, Ihnen juristischen Beistand zu leisten. Da ich die genauen, von Ihnen umrissenen Sachverhalte nicht kenne, kann ich Ihnen leider keine rechtliche Bewertung zukommen lassen und eine Verletzung Ihrer Rechte nicht beurteilen.

Ich möchte Ihnen daher raten, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der nach Ermittlung des Sachverhaltes klären kann, ob ggf. eine Klage wegen Untätigkeit der Behörde oder aus Gründen einer falschen Rechtsanwendung Aussicht auf Erfolg hätte.

Mit freundlichem Gruß

Alexander Alvaro, MdEP