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Adrian Heim
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Frage von Klaus R. •

Frage an Adrian Heim von Klaus R. bezüglich Gesundheit

Ich finde es gut, dass Sie den "Kandidatencheck" mitgemacht haben. Ich stimme allen Ihren Positionen zu und wäre daher ein geeigneter Wähler für Sie. Nur an einer Stelle würde ich anders antworten, daher meine Frage:

Welche Argumente sprechen Ihrer Meinung nach für die private Krankenversicherung (in der bisherigen Ausgestaltung)?

Ich bezahle aufgrund meines Einkommens den Höchstbeitrag in der KV, zuzüglich dem Arbeitgeberbeitrag so um die 6.000 Euro pro Jahr (müsste ich jetzt genau nachrechnen: eben den Höchstbeitrag). Das zahle ich für 1 - 2 Arztbesuche im Jahr. Der Arzt erklärt mir, dass er teure Medikamente nur ungern verschreiben möchte, da es dafür gesetzliche Einschränkungen / Begrenzungen gibt.

Letztlich ist die GKV ein Umlagesystem, in dem die Schicht der unteren und mittleren Angestellten, alle anderen subventionieren muss: Kinder, Erwerbsunfähige, erwerbslose Familienangehörige, Sozialrentner, sowie jene, die nur Mindestbeiträge leisten: Arbeitslose, Studierende etc.

Die Einkommensbezieher über den Einkommensgrenzen sind von diesem Umlagesystem aber völlig ausgenommen. Ebenso wie Beamte und Selbständige.

Sind Sie wirklich dafür, dass der Sozialstaat so funktioniert (die höchsten Einkommen bleiben unter sich, die mittleren Einkommen bezahlen den Sozial- und Subventions-Staat)?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
ÖDP

Sehr geehrter Herr Rascher,

vielen Dank für Ihre Frage. Das ermöglicht mir, noch etwas differenzierter auf die Fragestellung einzugehen. Aus Zeitnot hatte ich nicht alle Positionen im Kandidatencheck ausführlich begründet.

Zur Erinnerung, These 18 lautet "Die privaten Krankenkassen gehören abgeschafft."
Warum stimme ich nicht zu:

1. So absolut, wie die These formuliert ist, würde es bedeuten, dass es auch keine privaten Zusatzversicherungen mehr geben wird. Warum soll sich nicht jemand freiwillig über den gesetzlichen Schutz hinaus versichern können?

2. In dem Zustand, in dem sich heute die gesetzliche Krankenversicherung befindet, ist wesentlich mehr nötig, als private Krankenkassen abzuschaffen. Ich fürchte, dass die Forderung nach Abschaffung der privaten Krankenkassen die Diskussion über den eigentlichen Reformbedarf bei der gesetzlichen Krankenkasse verhindern würde.

3. Dazu kommt wahrscheinlich ein psychologischer Moment: Ich bin selber seit meiner Kindheit in einer privaten Krankenkasse und habe damit eigentlich nur gute Erfahrungen gemacht. Die privaten Krankenkassen machen viele Dinge, die auch die gesetzlichen Krankenkassen tun sollten. Ich bekomme z.B. jede Rechnung zuerst und kann kontrollieren, was der Arzt abrechnet. Außerdem bilden die privaten Krankenkassen Altersrückstellungen, was beim Umlageverfahren in der gesetzlichen Krankenkasse nicht der Fall ist.

Ich sehe aber durchaus auch die Ungerechtigkeiten in diesem zweigleisigen System. Und klar ist, dass wir im Gesundheitswesen erheblichen Reformbedarf haben. Insofern kann ich Sie beruhigen, dass die ödp in ihrem bundespolitischen Programm die Einbeziehung aller Einkommensbezieher in die gesetzliche Krankenkasse fordert. Nach dem ödp-Konzept kann es aber trotzdem zusätzlich weiterhin private Krankenkassen geben.

Zu Ihrer Information die Forderungen aus unserem Programm (komplett zu finden unter www.oedp.de):

Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wird auf alle Einkommensbezieher ausgedehnt (Beamte, Freiberufler, Unternehmer u. a.). Die Krankenkassenbeiträge werden als einheitlicher Prozentsatz des Einkommens erhoben. Es werden alle Einkommensarten einbezogen (z.B. auch Miet- und Kapitaleinkünfte).

Die gesetzlichen Krankenkassen sind in einer einheitlichen Krankenkasse zusammenzuführen. Das erspart erhebliche Verwaltungskosten. Die verwaltungsaufwändigen immer wieder anzupassenden Ausgleichszahlungen zwischen den Kassen wegen unterschiedlicher Mitgliederstruktur (Alter, Einkommen, Gesundheitszustand) entfallen dann ganz. Auch Werbeetats der Kassen werden überflüssig.

Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Krankenversicherung werden aufgehoben, so dass auch Besserverdienende pflichtversichert sind. Private Zusatzversicherungen für Sonderleistungen (z. B. Einbettzimmer; medizinische Leistungen außerhalb der Regelversorgung) sind möglich. Im Falle einer gleichzeitigen privaten Voll- Krankenversicherung gehen die Ansprüche gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung auf die private Versicherung über. So können die Beiträge zur Privatversicherung gemindert werden. - Die Folge ist einerseits eine Stärkung der finanziellen Leistungskraft der gesetzlichen Kassen. Andererseits können Leistungsfähigkeit und Leistungsumfang der Privaten Krankenkassen erhalten bleiben.

Die Ansprüche für den Krankheits- und Pflegefall bleiben für alle Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung gleich, wie das auch heute für die Pflichtversicherten gilt.

Die sich aufgrund des Geburtenrückgangs ergebende Deckungslücke für die Krankheitskosten im Alter ist durch anzusparende Kapitalbeiträge zu schließen. Sie sind zumindest teilweise von den Beitragszahlern ohne Kinder (zum geringeren Teil auch von Eltern mit einem Kind) als Bestandteil der eigenen Alterssicherung über die Bildung eines Kapitalstocks aufzubringen, um die nachfolgende Generation zu entlasten. Ihre Finanzierung ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wegen der fehlenden (bzw. geringeren) Kinderkosten zumutbar.

Ich hoffe, Sie können jetzt nachvollziehen, warum ich der These nicht zugestimmt habe.

Mit freundlichen Grüßen

Adrian Heim
Direktkandidat der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp)
im Wahlkreis Fürstenfeldbruck/Dachau