
Selbstverständlich ist der Euro das einzige gesetzliche Zahlungsmittel bei uns. Aus rechtlicher Perspektive leitet sich daraus aber kein Anspruch ab, dass Transaktionen in bar getätigt werden müssen
Maximilian König
Selbstverständlich ist der Euro das einzige gesetzliche Zahlungsmittel bei uns. Aus rechtlicher Perspektive leitet sich daraus aber kein Anspruch ab, dass Transaktionen in bar getätigt werden müssen
Ich setze mich für eine nachhaltige Energiepolitik sowie für ein stetiges Verbessern der menschenrechtlichen Lage in den Lieferländern ein.
Novellierung des Tierschutzgesetzes
Die Überlegungen zur Einführung einer Widerspruchsregelung bei Organspenden stehen ganz am Anfang. Niemand muss fürchten, gegen seinen Willen Spender zu werden.
Wir werden uns für die Stärkung des Tierschutzes in den anstehenden Verhandlungen einsetzen und ich bin zuversichtlich, dass sie SPD-Fraktion dabei Erfolg hat.
Für die Anrechnung von Fehlzeiten auf die Ausbildung gibt es in § 13 Abs. 2 PflBG eine Härtefallregelung. Zur Entscheidung hierüber sind die Länder zuständig.