Es soll ein Gesetz in Vorbereitung sein, wonach den Bürgern, die keinen Widerspruch einlegen, nach ihren Ableben Organe entnommen werden dürfen. Wie ist der Stand? Wo kann man Widerspruch einlegen?
Sehr geehrter Herr B.
vielen Dank, dass Sie sich in dieser Angelegenheit an mich wenden. Ihre Frage bezieht sich darauf, dass kürzlich Bundestagsabgeordnete fraktionsübergreifend einen Gruppenantrag zur Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz vorgelegt haben.
Hintergrund ist, dass die Zahl der Organspenden in Deutschland seit Jahren rückläufig ist, was zu Todesfällen führt, die durch Organspenden vermeidbar wären. Grundsätzlich ist die Bereitschaft im Falle des Todes Organspender zu sein, in der Bevölkerung vorhanden, aber oft fehlt es an entsprechenden Erklärungen zu Lebzeiten.
Ich entnehme Ihrer Frage, dass Sie solch einer Lösung skeptisch gegenüberstehen, und kann Sie beruhigen, dass sich erstens noch gar nichts verändert hat und zweitens, sollte es zu einer Reform kommen, die Rechte aller Menschen, die keiner Organspende nach ihrem Tod zustimmen, in gleicher Weise geschützt bleiben wie bisher auch.
Nur wenn dieser Punkt durch die vorgeschlagene Reform vollständig eingelöst werden kann, werde ich sie unterstützen und dies gilt ganz sicher für sehr viele meiner Kolleginnen und Kollegen, übrigens ganz unabhängig von der Parteizugehörigkeit. Denn solch existenziellen Fragen über Leben und Tod, werden als Gewissenentscheidungen frei von Fraktionszwängen diskutiert. Und ob sich am Ende überhaupt eine Mehrheit dafür findet, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht fest.
Also warten wir erst einmal das Ergebnis dieser Beratungen ab. Fest steht, niemand wird bei dieser Frage überrumpelt werden.
Darauf können Sie sich verlassen.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Adis Ahmetović, MdB