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Adis Ahmetovic
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Frage von Paul H. •

Was tun bei einem russischen Raketenangriff auf NATO-Gebiet?

Sehr geehrter Herr Ahmetovic,

als Mitglied des Auswärtigen Ausschusses würde es mich sehr interessieren, ob Sie im Falle eines russischen Raketeneinschlags, odgl. auf ein NATO-Staat in Mittel- und Osteuropa eingreifen würden. Zumal laut Ihrem ehemaligen Genossen Peter Struck „Deutschland am Hindukusch verteidigt wird“ und Kiew sowie die Ukraine demzufolge viel näher an Deutschland und der EU liegt. Für die Beantwortung meiner Frage danke ich Ihnen im Voraus sehr.

Mit freundlichen Grüssen

P. H.

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Sehr geehrter Herr. H.

zunächst ist es mir wichtig festzustellen, dass die NATO als Bündnis kollektiver Verteidigung die Sicherheit aller Mitgliedsstaaten garantiert. Ein Beispiel dafür sind die zahlreichen Rückversicherungsmaßnahmen der NATO in den östlichen Bündnisstaaten. Zur aktiven Bündnissolidarität, an der sich auch Deutschland beteiligt, gehören dabei die multinationalen Verbände in Polen und den baltischen Staaten, das erweiterte Air Policing im Baltikum und die Readiness-Initiative.

Nun zu Ihrer Frage: Ein bewaffneter Angriff auf das NATO-Bündnisgebiet löst gemäß Artikel 5 des Nordatlantikvertrags den NATO-Bündnisfall aus. Artikel 6 des Nordatlantikvertrages legt fest, dass es sich hierbei um einen bewaffneten Angriff auf das Gebiet eines der Vertragsstaaten oder auf die Schiffe oder Flugzeuge handeln kann. Ein bewaffneter Angriff gegen einen oder mehrere Bündnispartner wird als Angriff gegen alle angesehen. Demnach soll jede Partei im Falle eines Angriffes im Sinne des Selbstverteidigungsrechtes gemäß Artikel 51 der UN-Charta den Angegriffenen Beistand leisten. Darüber hinaus verpflichtet Artikel 4 des Nordatlantikvertrages die Vertragsparteien zur gegenseitigen Konsultation, insofern die Unversehrtheit, Unabhängigkeit oder Sicherheit der Parteien bedroht ist.

Mit der verstärkten Präsenz der Bundeswehr im östlichen Bundesgebiet in Folge des Angriffes Russlands auf die Ukraine bekennt sich die Bundesregierung zur Bündnisverteidigung und Solidarität mit den östlichen Bündnispartnern. Die Abwägung im Einzelfall ist von allen Bündnispartnern abhängig und muss im Sinne des Nordatlantikvertrages und der UN-Charta genauestens geprüft werden. Der Zusammenhalt der NATO ist in diesem Fall sehr wichtig, denn die Bedeutung der Geschlossenheit von NATO und EU hat sich während der aktuellen Krise und den gemeinsam eingeleiteten Gegenmaßnahmen bereits unter Beweis gestellt. Nun gilt es weiter Gesprächskanäle offenzuhalten und die Gefahr einer militärischen Eskalation auf dem NATO-Bündnisgebiet zu minimieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Adis Ahmetovic

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