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Adis Ahmetovic
SPD
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Frage von Amila M. •

Kann ich mit deutschen Aufenthaltstitel in einem anderen Land zur Schule gehen?

Sehr geehrter Herr A.,

ich bin jetzt an der Fachoberschule in Deutschland und besitze den deutschen Aufenthaltstitel, jedoch möchte ich an eine Privatschule in Bosnien wechseln. Ich habe die Möglichkeit jetzt den unbefristeten Aufenthaltstitel zu beantragen, da ich bereits 5 Jahre in Deutschland bin.
Falls ich nach Bosnien wechsle, habe ich das Recht meinen Aufenthaltserlaubnis zu behalten oder verliere ich es?

Mit freundlichen Grüßen
Amila M.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau M.

vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich wenden.

Zunächst bitte ich um Ihr Verständnis dafür, dass ich keine verbindlichen Aussagen über Ihren konkreten Sachverhalt treffen kann, da die Einschätzung Ihrer Situation im Ermessen der Ausländerbehörde liegt und für jeden Einzelfall individuell geprüft wird.  

Dennoch möchte ich Ihnen einige Hinweise geben: Wenn Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis haben, wird diese grundsätzlich ab 6 Monaten nach der Ausreise aus Deutschland ungültig. Sollten Sie jedoch einen dauerhaften Aufenthaltstitel erwerben, könnten Sie unter bestimmten Umständen eine längere Frist erhalten. Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihre zuständige Ausländerbehörde oder das zuständige Landesamt. Vor Ort können Sie Ihre konkreten Umstände darlegen, indem Sie erklären, aus welchem Grund Sie ausreisen (in diesem Fall der Besuch einer Privatschule) und die Dauer Ihres Aufenthalts angeben. Grundsätzlich hat die Ausländerbehörde die Möglichkeit, nach Antragsstellung eine Bescheinigung auszustellen und eine individuelle Frist zu setzen, die es Ihnen trotz Ihres Auslandsaufenthalts ermöglicht, den deutschen Aufenthaltstitel zu erhalten. Diese Entscheidung liegt jedoch im Ermessen der Behörde und hängt auch von den konkreten Einzelheiten Ihrer Situation ab, wie beispielsweise der Dauer der Reise nach Bosnien und Herzegowina sowie Ihren bestehenden Verbindungen zu Deutschland.

Sollten sich weitere Fragen oder Komplikationen ergeben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich hoffe, dass Sie in Absprache mit der Behörde eine für Sie zufriedenstellende Lösung finden!

Mit herzlichen Grüßen,

Adis Ahmetović

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