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Adis Ahmetovic
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Frage von Adisa P. •

Ich habe mich in DE einbürgern lassen und musste damals meine bosnische Staatsangehörigkeit abgeben. Nun möchte ich diese (neben der deutschen) wieder erlangen & habe mich in Prijedor hierzu erkundigt

Sehr geehrter Herr Ahmetovic, in Prijedor wollte die Sachbearbeiterin mir klar machen dass es niemals zu dieser Möglichkeit der Doppelstaatigkeit kommen wird. Zu dem Zeitpunkt im August 2024 war das Gesetz in DE ab 27.06.24 bereits verabschiedet worden. Sie machte dabei klar, dass sie von der Republik Srpska spricht, auf Nachhaken dass es sich ja um den bosnischen Pass handle erhielt ich keine Reaktion. Da mein Ehemann bosnischer Staatsbürger ist könne ich lediglich eine lićna karta (Personalausweis) beantragen- was für mich aber keine bosnische Staatsbürgerschaft bedeutet. Im Stuttgarter bosnischen Konsulat erhalte ich online als auch telefonisch keine Antwort. Wo bzw wie kann ich die bosnische Staatsbürgerschaft neben meiner deutschen Staatsbürgerschaft unbürokratisch beantragen? Und was benötige ich hierzu? Ich bitte Sie um Rat, Danke im Voraus.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau P.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Am 27. Juni 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Gemeinsam mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz und dem Chancenaufenthaltsgesetz haben wir in dieser Legislaturperiode damit drei Gesetze beschlossen, welche das Einwanderungssystem Deutschlands erheblich modernisieren und an die Anforderungen des 21. Jahrhunderts anpassen. Das ist aus sozialdemokratischer Sicht ein großer Erfolg, von dem viele Menschen profitieren werden!

Unter anderem ist nun die Mehrstaatlichkeit im Regelfall möglich, da bei der Einbürgerung in Deutschland der Verzicht auf die bis dahin gültige Staatsbürgerschaft nicht mehr verlangt wird. Durch Entfallen des sogenannten Beibehaltungsverfahrens wird es zudem erleichtert, die deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten, wenn eine andere Staatsbürgerschaft erworben wird. Nähere Informationen zum Gesetz finden Sie unter anderem hier: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/_documents/Meldung/Meldung_Gesetzesaenderung_2024.html

In Ihrem Fall haben Sie sich vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes einbürgern lassen und mussten daher Ihre bis dahin gültige Staatsbürgerschaft abgeben. Zunächst einmal möchte ich Ihnen dazu sagen, dass ich es verstehen kann, dass dies sicherlich keine leichte Entscheidung war, da die Staatsbürgerschaft auch etwas sehr Persönliches sein kann. Ich kann es ebenfalls verstehen, dass Sie nun zusätzlich zur deutschen Staatsbürgerschaft die bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft zurückerlangen möchten. Gerne möchte ich Ihnen hierzu einige grundsätzliche Informationen geben:

Von deutscher Seite aus, ist dies nun kein Problem mehr. Wenn Sie die bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft erwerben, verlangen die deutschen Behörden nicht, dass Sie die deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben. Ob eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich ist, hängt aber auch von den Gesetzen des jeweils anderen Staates ab, in diesem Fall von Bosnien und Herzegowina. Nach meinem Kenntnisstand muss bei Erwerb des bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit die bis dahin gültige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden. Ausnahmen bestehen für Kroatien, Serbien und Schweden, da mit diesen Ländern gesonderte bilaterale Abkommen geschlossen wurden. Deutschland sieht solche bilateralen Abkommen zum Thema Mehrstaatlichkeit aber nicht vor und hat solche Abkommen auch mit keinem anderen Land geschlossen.  

Damit Sie die bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft erlangen können, ohne Ihre deutsche Staatsbürgerschaft aufzugeben, müsste daher das Staatsbürgerschaftsgesetz in Bosnien und Herzegowina geändert werden. Es geht hier ausschließlich um die Gesetzgebung in Bosnien und Herzegowina.

Als Außenpolitiker mit Wurzeln in Bosnien und Herzegowina mache ich regelmäßig in Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Bosnien und Herzegowina darauf aufmerksam, dass ich eine entsprechende Änderung der Gesetzgebung in Bosnien und Herzegowina begrüßen würde, da viele Menschen aus der bosnisch-herzegowinischen Diaspora, so wie Sie, davon profitieren würden.

Das Generalkonsulat von Bosnien und Herzegowina in Stuttgart ist bei Fragen sicherlich die richtige Anlaufstelle. Sollten Sie weiterhin keine Antwort erhalten, möchte ich Ihnen empfehlen, sich an die Botschaft von Bosnien und Herzegowina in Berlin zu wenden.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine besseren Nachrichten überbringen kann und hoffe zugleich, diese Information helfen Ihnen weiter. Bei Rückfragen steht Ihnen auch mein Team gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

 

Adis Ahmetović, MdB

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