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Adis Ahmetovic
SPD
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Frage von Marlies B. •

Finden Sie es vertretbar, wenn jetzt auch Bürger mit natürlicher Immunität und Impfgeschädigte zu einer Covid-19-Impfung verpflichtet werden, obwohl sie keinen befriedigenden Fremdschutz bietet?

Aktuell erkranken laut RKI selbst dreifach Geimpfte in der Altersgruppe 18 bis 59 genauso häufig an Covid 19 wie nicht Geimpfte.
Siehe RKI-Wochenbericht vom 31.03.2022, S. 27, Abb. 21:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2022-03-31.pdf?__blob=publicationFile

Eine Grundimmunisierung durch überstandene Krankheit wird auch mit Nachweis (z. B. durch einen T-Zellen-Test) nicht anerkannt. Medizinisch ist das nicht nachvollziehbar.
Zur Bedeutung natürlicher Immunität siehe das Schreiben von 81 Wissenschaftlern zur Covid-19-Impfpflicht vom 09.03.22, S. 12 f.:

https://7argumente.de/

Zu schweren Nebenwirkungen mit und ohne Todesfolge siehe a.a.O., S. 29 ff..
Wie kann man Impfgeschädigten bzw. ihren Angehörigen eine strafbewehrte Impfpflicht zumuten? Das kann ich nicht begreifen; Und viele andere Mitbürger können es auch nicht;

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ihre Einschätzung zur Wirkung der Impfung teile ich nicht. In der von Ihnen übersandten Statistik des RKI ist klar abzulesen, dass die Inzidenz in allen gezeigten Altersgruppen sowohl bei den symptomatischen wie auch bei den hospitalisierten Fällen bei den ungeimpften Erkrankten am höchsten ist. Das ist ein klar sichtbarer Beleg für die Wirksamkeit der Impfung. Wenn man nicht gerne mit der Inzidenz arbeitet, kann man alternativ auf die Tabelle 3 auf Seite 29 schauen und nur die Zahlen zueinander in Relation nehmen.

In der Gruppe „60 Jahre und älter“ sind 78,8% geboostert und 11,2% nicht geimpft. In der Gruppe „18 bis 59 Jahre“ haben 62,4% den Booster und 16,2% sind nicht geimpft. Wäre die Impfung ohne einen Nutzen, müssten sich die Fallzahlen in den gezeigten Gruppen anhand dieser Anteile aufteilen. Die Personen ohne Impfung sind jedoch in beiden Altersklassen in allen dargestellten Kategorien von symptomatisch bis verstorben deutlich überrepräsentiert, teils um ein vielfaches des zu erwartenden Anteils der Erkrankten. Dass die Impfung nicht alleine die Pandemie beendet und keinen hundertprozentigen Schutz bietet, ist kein Argument gegen eine Impfung. Wir werden auch weiterhin einen Mix aus Maßnahmen und vor allen Dingen viel Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger brauchen.

Auch ich bin mit dem Umgang mit Personen, die einen Impfschaden erlitten haben, aktuell nicht zufrieden. Das Anrecht auf Entschädigung ist klar geregelt und dennoch fühlen sich manche Betroffene allein gelassen und haben das Gefühl, die Beweislast läge auf Ihrer Seite und dass es fraglich sei, ob sie zu ihrem Recht kommen. Das Problem muss gezielt angegangen werden. Andere Länder gehen damit weitaus offener um. Und auch wir sollten diese Debatten nicht mit ideologischen Überzeugungen vermischen und dafür sorgen, dass jede:r sein oder ihr Recht erhält. Das ist kein Argument gegen den vorliegenden Kompromissentwurfe zur Impfpflicht der Gruppe Baehrens.

Die Verwendung des Begriffes „strafbewehrte Impfpflicht“ halte ich für irreführend. Die Gesetzentwürfe sehen lediglich die Verhängung von Bußgeldern vor und der aktuelle Kompromissvorschlag für eine Impfpflicht ab 60 trägt aus meiner Sicht den verschiedenen Schutzbedürfnissen der Altersgruppen angemessen Rechnung. Ich werde ihm daher zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Adis Ahmetovic, MdB

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