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Adis Ahmetovic
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Frage von Lukas D. •

Änderung / Abschaffung des Art. 12a GG?

Sehr geehrter Herr Ahmetovic,

da sich die aktuelle Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag auf Seite 114 selbst zu einer Gleichstellung von Männern und Frauen verpflichtet hat, möchte ich mich bei Ihnen erkundigen, wann seitens der Regierungsfraktionen oder der Bundesregierung ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Änderung des Art. 12a GG zu erwarten ist? Die alleinige Möglichkeit, ausschließlich Männer zum Wehrdienst verpflichten zu können, ist mit dem Ziel der Koalition nicht vereinbar. Eine erforderliche 2/3 Mehrheit für eine entsprechende Änderung wird es mit der Unterstützung der Linkspartei und der Unionsparteien geben.

Die gegenwärtige Aussetzung der Wehrpflicht ist dabei nicht ausreichend, um die Gleichstellung sicherzustellen, da diese selbstverständlich wieder in Kraft gesetzt werden kann. Eine Änderung oder Abschaffung des Art. 12a GG ist damit zur Zweckerreichung der Gleichstellung unerlässlich.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Seit 2011 ist die Wehrpflicht in Deutschland ausgesetzt. Die Deutsche Bundeswehr setzt seither auf Freiwilligkeit statt Pflicht. Der freiwillige Wehrdienst steht Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht gleichermaßen offen (https://seoul.diplo.de/kr-de/service/-/1693990#content_3). Frauen sind dabei zwar nach Artikel 12a GG nicht zum Dienst in den Streitkräften verpflichtet, als Maßnahme der Gleichstellung wird jedoch der Freiwillige Wehrdienst für Frauen geöffnet.

Derzeit gibt es ca. 184.000 Soldaten, diese Zahl soll aufgestockt werden bis 2031 auf 203.000. Auch im Zuge dessen sieht die derzeitige strategische Neuausrichtung der Deutschen Bundeswehr keine Wiederbelebung der Wehrpflicht vor, sondern es soll das Prinzip der Freiwilligkeit beibehalten werden.

Statt Mittel für eine Wiedereinführung der Wehrpflicht einzusetzen, wird die Bundeswehr vor allem in den Bereichen Infrastruktur und Ausrüstung modernisiert. Der tiefgreifende Umbauprozess ist mit großen Herausforderungen verbunden, der Fachkräftemangel spielt dabei eine Rolle. Daher muss die Bundeswehr aktiv und engagiert um qualifiziertes Personal werben, und dies so, dass Frauen und Männer gleichermaßen angesprochen werden.

Doch auch wenn eine Wiedereinführung der Wehrpflicht zur Debatte stünde, wäre festzuhalten, dass diese keinesfalls in der Form wie vor 2011 eingeführt werden könnte, sondern eben der Aspekt der Gleichberechtigung mit berücksichtigt werden muss.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.

Erneut vielen Dank für Ihre Frage und

mit freundlichen Grüßen

Adis Ahmetović, MdB

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