Bis Herbst 2024 soll ein neues Tierschutzgesetzt verabschiedet werden. Inwieweit setzen Sie sich diesbezüglich für Tierschutz sowie Tierrecht ein?
Sehr geehrter Herr Post,
bis Herbst 2024 soll ein neues Tierschutzgesetzt verabschiedet werden. Deswegen würde ich gerne erfahren, inwieweit Sie sich diesbezüglich für Tierschutz sowie Tierrecht einsetzen.
Desweiteren wären mir einige weitere Punkte sehr wichtig, bei denen ich ebenfalls gerne wissen würde, wie sie dazu stehen.
1. Verbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU
2. Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen
3. Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern
und die Anbindehaltung von Greifvögeln
4. Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“
5. Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch
6. Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen.(Die Tierheime sind voll.)
7. Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich
Sehr geehrter Herr. W.
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert und stellt eine wichtige rechtliche Verpflichtung dar. Insbesondere bei der Umsetzung und dem Vollzug der Vorschriften gibt es aber noch Defizite, die behoben werden müssen. Deshalb werden wir uns als SPD-Bundestagsfraktion in den anstehenden parlamentarischen Verhandlungen zur Novellierung des Tierschutzgesetzes im September einsetzen, das Wohl und den Schutz von Tieren zu verbessern. Dabei werden wir auch die von Ihnen genannten Punkte aufgreifen und diskutieren.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Achim Post