Halten Sie die Regelungen zu Grenzwerten Cannabis, Alkohol im Straßenverkehr gerecht ? Werden Sie Cannabis-Grenzwerte äquivalent zu Alkohol-Grenzwerten gleichstellen wollen?
Sehr geehrter Herr. J.
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Nach der Verabschiedung des Cannabisgesetzes war es notwendig geworden, auch die Regelungen im Straßenverkehr entsprechend nachzuschärfen. Die entsprechend im Bundestag beschlossene Gesetzesänderung befindet sich aktuell zur Beratung im Bundesrat, die voraussichtlich am 05.07.2024 abgeschlossen wird. Die geplante Änderung sieht vor, dass der THC-Grenzwert im Straßenverkehr künftig bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum liegen soll. Zudem gilt für Cannabiskonsumenten ein Alkoholverbot. Diese Anpassung folgt damit den Empfehlungen einer Expertengruppe, die mit der Ermittlung eines verantwortbaren THC-Grenzwertes im Straßenverkehr beauftragt wurde.
Entscheidend ist, dass auch in Zukunft Autofahren unter dem Einfluss von Substanzen – egal ob Alkohol oder Cannabis – auf ein verantwortbares Minimum stark beschränkt bleibt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Achim Post