Frage an Achim Post von Jan T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Stimmen sie am Mittwoch für das Selbstbestimmungsgesetz und wenn nein wieso nicht
Sehr geehrter Herr Terborg,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich habe letzte Woche gegen die Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes gestimmt. Gerne möchte ich Ihnen nachstehend meine Gründe dafür erläutern.
Mit dem Gesetz zur Änderung der in das Geburtsregister einzutragenden Angaben und der Verbesserung der Situation intergeschlechtlicher Menschen konnte die SPD-Bundestagsfraktion Ende 2018 erste Verbesserungen für intergeschlechtliche Menschen erreichen. Im März 2021 haben wir das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung verabschiedet und mit dem dort geregelten „OP-Verbot“ das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit gestärkt. An diese beiden wichtigen Gesetze hätte ich gern mit einer Reform des Transsexuellengesetzes (TSG) angeknüpft. Das Gesetz sollte aus meiner Sicht in seiner bestehenden Form schlicht abgeschafft werden. Die SPD setzt sich bereits seit vielen Jahren dafür ein, hier völlig neue Regelungen zu finden.
Eine Reform macht aus meiner Sicht allerdings nur Sinn, wenn dabei das Prinzip der Anerkennung der Geschlechtsidentität und der Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung die Grundlagen sind. Eine Reform, die das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen in den Mittelpunkt stellt, war mit unserem Koalitionspartner in dieser Legislaturperiode leider nicht zu machen. Trotz intensiver Bemühungen und unzähligen Verhandlungsrunden. Die SPD-Bundestagsfraktion hat zusammen mit der Bundesjustizministerin und der Bundesfamilienministerin immer wieder Anläufe gestartet, um eine Reform zu erreichen, die diesen Namen auch verdient. Allerdings konnte weder mit CDU noch mit CSU ein auch nur annähernd tragbarer Kompromiss gefunden werden. In dieser Legislaturperiode konnten mehrere Entwürfe aufgrund des Widerstands unseres Koalitionspartners noch nicht einmal als Vorlage ins Kabinett gebracht werden. Daher haben wir uns im April dieses Jahres entschieden die Verhandlungen der Reform zum TSG zu beenden. Mein und unser Ziel ist eine Reform im Sinne der Betroffenen, nicht eine Reform um jeden Preis.
Im Mittelpunkt unserer Kritik stand unter anderem die Ausgestaltung der Beratung der Betroffenen als Ersatz für die bislang vorgesehenen psychologischen Gutachten. Während wir eine analog zur Schwangerschaftskonfliktberatung ergebnisoffene Konsultation für sinnvoll erachten, wollte die Union als Minimum eine Beratung, die durch die Einschaltung von Psychologen und Medizinern immer noch einen pathologisierenden Charakter hat. Diese Beratungsart lehnen wir klar ab. Transsexualität ist keine Krankheit! Daher bedarf es aus unserer Sicht für die personenstandsrechtliche Änderung keines medizinpsychologisch geschulten Personals. Sonst würde die bisherige Diskriminierung fortgesetzt und die Unterstellung einer Krankheit würde zementiert, statt abgeschafft.
Die Gesetzentwürfe der Oppositionsfraktionen enthalten wichtige Forderungen, die zum großen Teil auch in unseren Entwürfen stehen. Die Ministerien für Recht und Verbraucherschutz sowie für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben ja die entsprechenden konkreten gesetzliche Regelungen entworfen, die aber allesamt von der Union nicht mitgetragen werden. Da wir mit CDU und CSU eine Koalition bilden, sind wir an die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag gebunden. Hier ist festgelegt, dass wir als Regierungskoalition einheitlich abstimmen. Im vorliegenden Fall ist es besonders schmerzlich, aber eine Zustimmung war mir leider nicht möglich.
Unser Gesetzentwurf und die beiden Entwürfe der Opposition sind eine gute Grundlage um dieses Thema - mit neuen Mehrheiten jenseits von CDU und CSU in der Regierung - in der nächsten Legislaturperiode erneut und im Sinne der Betroffenen anzugehen und zu einigen.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Post