Frage an Achim Post von Rolf B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Post,
Sie sind z. Zt., sozusagen in Personalunion, Abgeordneter der SPD im Bundestag für den Wahlkreis Minden, und Generalsekretär der sozialistischen Parteien Europas in Brüssel.
Wie vereinbaren Sie dies mit Ihrem Wahlauftrag, die Wähler in Ihrem Wahlkreis in Berlin vertreten zu sollen?
Sie dienen zwei Auftraggebern.Gleichzeitig sind Sie Spitzenmann der SPD in Sachen Nebenverdienst. Sie selbst geben in Ihrem Inter-netauftritt unter bundestag.de Ihren Nebenverdienst mit „monatlich Stufe 4“ an. Das sind per Definition min. 15.000 und max. 30.000 €uro monatlich. Nach meinem Empfinden ist dies für einen Sozialisten ganz schön üppig.
Darum möchte ich Sie jetzt hier über diesen Weg fragen, wann Sie Ihr Bundestags-Mandat voll wahr-nehmen wollen. Immerhin haben Sie in der Presse Ihres Wahlkreises vor der Bundestagswahl verlauten lassen, dass Sie nach der Wahl das Amt des Generalsekretärs (s.o.) ruhen lassen wollen. (Mindener Tageblatt Ausgabe vom 18. März. 2013.) Es schien Ihnen immerhin zu dem Zeitpunkt selbst klar zu sein, dass beides nicht gehet! Es ist ja auch hinreichend unklar wie so etwas funktionieren soll. Aber offensichtlich haben Sie dies ja auch nicht ernst gemeint. Sie sind aktuell (siehe oben) in Doppelfunktion.
Möglicherweise fühlen Sie sich aber auch an Ihre Aussage nicht gebunden, weil Sie nicht gewählt worden sind, sondern über die Landesliste in den Bundestag eingezogen sind. Das setzt auch, dies ist bekannt, Wohlverhalten der Partei gegenüber voraus.
Ich stelle hier die Frage an Sie,
1. Welche der beiden Tätigkeiten wollen Sie wann aufgeben?
2. Fühlen Sie sich an Ihr Versprechen vom 18. März 2013 gebunden?
3. Wann geben Sie die konkrete Höhe Ihres Nebenverdienstes an?
Es wird interessant wird sein, abzuwarten ob und wann Sie antworten. Ebenso, ob Sie sich an Ihr Versprechen gebunden fühlen, oder gilt der Spruch, “Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern“.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Biere
(keiner Partei zugehörig)