Berlin / Hamburg, 1. März 2022 – Professionelle Lobbyist:innen müssen seit heute im Lobbyregister eingetragen sein, um gegenüber Bundestag und Bundesregierung für ihre Interessen werben zu dürfen. Erstmalig erfährt die Öffentlichkeit, wer sich auf Bundesebene als Lobbyist:in betätigt. Doch worüber und mit wem Interessensvertreter:innen sprechen, wird nicht offengelegt.