Fragen und Antworten

nach meinem derzeitigen Stand und meiner jetzigen Einschätzung zum Erfolg und den Hürden des Verfahrens, halte ich es nicht für klug, dem Verbotsverfahren zuzustimmen.

Ich verweise auf die Antwort meines Kollegen Dr. Wadephul

Die Hinzuverdienstgrenze entfällt ab 1.1.2023 bei vorgezogenen Altersrenten.

In der gegenwärtigen Situation vertrete ich den Standpunkt, dass grundsätzlich alle Maßnahmen zumindest geprüft werden müssen, die unsere Situation verbessern könnten – ohne von vornherein Denkverbote zu erteilen.