
(...) Er gehört zu den unverrückbaren Werten einer offenen, freiheitlichen Gesellschaft. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ändert daran nichts. Wo aber die weiten Grenzen der Meinungsfreiheit durch Hetze, Hass und Aufrufe zu Straftaten überschritten werden, muss der Staat aktiv werden. (...)