Fragen und Antworten
![Astrid Wallmann Portrait von Astrid Wallmann](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/img8174_0.jpeg?itok=n5cZJVNG)
Die Beihilfeberechtigung knüpft an den Beamtenstatus an. In Hessen genießen freiwillig GKV-versicherte Beihilfeberechtigte mit Sachleistungsanspruch grundsätzlich den gleichen Leistungsumfang wie ihre privat versicherten Kolleginnen und Kollegen, auch z.B. im Hinblick auf Wahlleistungen im Krankenhaus.
![Astrid Wallmann Portrait von Astrid Wallmann](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/img8174_0.jpeg?itok=n5cZJVNG)
Der Hessische Ministerpräsident setzt mit dem Erlass demnach einen Punkt des Koalitionsvertrages um und orientiert er sich an den neuesten Empfehlungen des Rates der Deutschen Rechtschreibung vom 15.12.2023.
![Astrid Wallmann Portrait von Astrid Wallmann](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/img8174_0.jpeg?itok=n5cZJVNG)
Auch die Beihilfegewährung für gesetzlich versicherte Beihilfeberechtige (sogenannte Sachleistungsbeihilfe) wird evaluiert werden. Das Ergebnis dieser Evaluierung gilt es abzuwarten.
![Astrid Wallmann Portrait von Astrid Wallmann](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/img8174_0.jpeg?itok=n5cZJVNG)
Bei der Beihilfe handelt es sich um ein rechtlich eigenständiges beamtenrechtliches Sicherungssystem im Krankheitsfall.