Professionelleres Wolfsmanagement

Die Fraktion der FDP fordert in ihrem Dringlichkeitsantrag den Übergang zu einem professionelleren Wolfsmanagement. Unter anderem wird die Landesregierung aufgerufen, den Wolf in das Hessische Jagdrecht aufzunehmen (Punkt 1). Zudem soll die Bearbeitung von Schadensersatzansprüchen bei Fällen des Rissverdachts erleichtert werden (Punkt 5).

Der Dringlichkeitsantrag enthält mehrere Punkte, über die in zwei namentlichen Abstimmungen abgestimmt wurde. Der Text und die Abstimmungsergebnisse, die hier zu sehen sind, spiegeln die namentliche Abstimmung über die Punkte 1 und 5 wider.

Die Punkte 1 und 5 des Dringlichkeitsantrages wurden mit 104 Stimmen abgelehnt. Dafür gestimmt haben alle beteiligten Abgeordneten der Fraktion der FDP. Die Fraktion der AfD enthielt sich und die Fraktionen der CDU, SPD, DIE GRÜNEN und DIE LINKEN stimmten dagegen.

In einer zweiten namentlichen Abstimmung wurde über die Punkte 2, 3, 4 und 6 des Dringlichkeitsantrages abgestimmt. Diese sehen die Entnahme von Problemwölfen (Punkt 2), die Professionalisierung der Begutachtung von Rissproben (Punkt 3), die Erlassung einer Wolfsverordnung (Punkt 4) sowie die Anfertigung einer Populationsstudie (Punkt 6) vor.

Die Punkte 2, 3, 4 und 6 wurden mit 77 Stimmen abgelehnt. Dafür gestimmt haben alle beteiligten Abeordneten der Fraktionen der FDP und SPD. Die Fraktion der AfD hat sich enthalten und die Fraktionen der CDU, DIE GRÜNEN und DIE LINKEN stimmten dagegen.

 

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Dafür gestimmt
12
Dagegen gestimmt
104
Enthalten
15
Nicht beteiligt
6
Abstimmungsverhalten von insgesamt 137 Abgeordneten.