
Ich bin deshalb zuversichtlich, dass es in naher Zukunft zu keinen Engpässen bei der tiermedizinischen Versorgung von Notfällen kommen wird.

Sie sprechend zwei wichtige Bereiche an: 1. die notärztliche Versorgung von Tieren und die 2. Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigen in den Praxen / Kliniken.

Aus diesem Grund haben wir in Nordrhein-Westfalen bereits vor zwei Jahren den Beschluss gefasst, die Verpflichtung zum tierärztlichen Notdienst fest im Heilberufegesetz zu verankern. Die Tierärztekammer Nordrhein arbeitet derzeit an einem Entwurf für eine entsprechende Verordnung, in der alle wichtigen und notwendigen Regeln erfasst werden. Nach Zustimmung der gemeinsamen Kammerversammlung kann diese dann zum 01.01.2025 in Kraft treten.

Die Tierärztekammer Nordrhein arbeitet derzeit an einem Entwurf für eine entsprechende Verordnung im dem alle wichtigen und notwendigen Regeln erfasst werden.

Dass Tierärztinnen und Tierärzte und Kliniken ihre Notfallversorgung einstellen (müssen) ist ein weitreichendes Problem mit oft schwerwiegenden Auswirkungen.
Wie dieses Problem für die Zukunft gelöst werden kann, wird von uns derzeit intensiv diskutiert. Die Forderung der Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe nach der Schaffung einer zusätzlichen Tierärztlichen Fakultät ist, neben dem Arbeitszeitgesetz, da nur ein Teil der Beratungspunkte.