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Julia Höller
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Beate Maria V. •

Was gedenken Sie zu unternehmen ,dass das Sterben der Tierkliniken gestoppt wird u.auch in OWL Lippe Tiere WE & nachts notdienstl.versorgt werden ?

Durch zweierlei Komponenten schreitet die Abschaffung der Tierkliniken bundesweit,u.nun hier in OWL Lippe voran:Tierkliniken koennen keine 24 stündige Versorgung "dank" des unueberdachten Arbeitsschutzgesetzes u.d.sich daraus sich daraus ergebenden,nicht zu leistenden Kosten seitens d. Tierklinikbesitzer durchfuehren.Es mangelt an Personal,das ja,obwohl "nur" im Bereitschaftsdienst,alle 8 Std. ausgewechselt u.jeweils neu vergütet werden muss.Daher wird kein Notdienst feiertags u.WE angeboten m.katastrophalen Auswirkungen in Bezug auf schwerst kranke Tiere u.deren Halter. Weder die zustaendige Tieraerztekamme noch Politiker sind imstande (!) 1 zuverlaessl.Not/Bereitschaftsdienst zu organisieren reihum d.praktizierenden Tierärzte,nachts u.feiertags.Sollen s.unsere Tiere v.d.Augen d.Familien zu Tode quaelen.Sollen wir sie in der Not erschiessen? Wir Tierhalter sind 1 Wirtschaftsmacht: Arbeitsplätze,Steuern generieren WIR! Was gedenken Sie zu unternehmen ? Was schlagen Sie vor ?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau. V.

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der sie ein wichtiges und auch aktuelles Problem ansprechen. Als innenpolitische Sprecherin meiner Fraktion steht dieses Thema nicht im Fokus meiner politischen Arbeit, doch ich kann Ihnen versichern, dass ich mit den diesbezüglichen Expert*innen unserer Fraktion im Austausch stehe.

Die schwierige Situation in der tierärztlichen Versorgung unserer Haus- und Nutztiere ist auch uns bekannt. Dass Tierärztinnen und Tierärzte und Kliniken ihre Notfallversorgung einstellen (müssen) ist ein weitreichendes Problem mit oft schwerwiegenden Auswirkungen. Das gilt sowohl für den ländlichen Bereich, wie auch in den Städten unseres Bundeslandes.

Aus diesem Grund haben wir in Nordrhein-Westfalen bereits vor zwei Jahren den Beschluss gefasst, die Verpflichtung zum tierärztlichen Notdienst fest im Heilberufegesetz zu verankern. Die Tierärztekammer Nordrhein arbeitet derzeit an einem Entwurf für eine entsprechende Verordnung im dem alle wichtigen und notwendigen Regeln erfasst werden. Nach Zustimmung der gemeinsamen Kammerversammlung kann diese dann zum 01.01.2025 in Kraft treten.

Das A und O einer jeden Verordnung sind und bleiben die Menschen, die diese Verordnung umsetzten. Und da kommen wir mit dem derzeitigen Fachkräftemangel an einen Punkt, der mehr erfordert, als ein neues Gesetz oder eine neue Verordnung. Allein eine Notdienstverordnung läuft ins Leere, wenn es schlicht nicht genügend Tierärzt*innen gibt, die diese Notdienste am Ende auch ableisten.

Dass zum jetzigen Zeitpunkt, nach der Wochenendschließung der Tierklinik Bielefeld, nun nur noch Recklinghausen, Duisburg und Neandertal einen 24 Stunden-Notdienst sichern, ist für alle Beteiligten mehr als unbefriedigend.

Wie dieses Problem für die Zukunft gelöst werden kann, wird von uns derzeit intensiv diskutiert. Die Forderung der Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe nach der Schaffung einer zusätzlichen Tierärztlichen Fakultät ist, neben dem Arbeitszeitgesetz, da nur ein Teil der Beratungspunkte.

Ihnen danke ich an dieser Stelle noch einmal für Ihre Anfrage. Gerade Hinweise von betroffenen Menschen sind für uns wichtig, denn sie machen vorhandene Probleme vor Ort sichtbar.

Mit freundlichen Grüßen

Julia Höller

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