Nordrhein-Westfalen 2012-2017 - Fragen & Antworten

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Antwort von Carina Gödecke
SPD
• 17.07.2013

(...) Die von Ihnen angesprochene Regelung des § 6 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes stellt nicht - wie Sie offensichtlich annehmen - die Entlohnung einer einzigen Mitarbeiterin eines einzigen Mitarbeiters dar. (...) Ebenso wie bei den Bezügen der Beamten ist der Landtag bei den Abgeordnetenbezügen insgesamt verfahren. (...)

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