Frage an Reiner Priggen von Heiko F. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Priggen,
in Anlehnung an die Tarifentwicklung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder wurden soeben gemäß § 6 Absatz 4 AbgG NRW folgende Anpassungen der Mitarbeiterpauschale für die MdL vorgenommen:
Ab 1. Januar 2013:
- Erhöhung der Mitarbeiterpauschale um 2,65 Prozent von 3.923,00 Euro auf
aufgerundet 4.027,00 Euro,
Ab 1. Januar 2014:
- Erhöhung der Mitarbeiterpauschale um 2,95 Prozent von 4.027,00 Euro auf
aufgerundet 4.146,00 Euro.
Ich frage Sie:
1. Aus welchem Grunde gewähren Sie Ihren persönlichen Mitarbeitern eine Gehaltserhöhung, die Sie selbst deutlich schlechter gestellten Beamten vorenthalten?
2. Weshalb glauben Sie, dass diese Gehaltserhöhung mit der Schuldenbremse vereinbar sein kann, wenn die Besoldungsanpassung für Ihre Beamten es angeblich nicht ist?
Beste Grüße
Heiko Fengels
Sehr geehrter Herr Fengels,
Mein Mitarbeiter ist angestellter des Landtags und wird behandelt wie alle anderen Angestellten der landtagsverwaltung und des Landes. Er hat nur ein gravierendes Risiko zu tragen. In dem moment in dem ich nicht mehr im Landtag bin wird er gekündigt. Ich mache jetzt die 4. Nullrunde mit und halte das von uns beschlossene Gesetz mit seiner sozialen Staffelung für richtig.
Mit freundlichem gruss
Reiner Priggen