Frage an Manuela Grochowiak-Schmieding von Heiko F. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Grochowiak-Schmieding,
Sie haben neulich die Besoldung eines Richters verglichen mit der Bezahlung einer Pflegerin zu einem Mindestlohn von € 7,00 pro Stunde und sich anschließend für selbigen "fremdgeschämt".
In Anlehnung an die Tarifentwicklung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder wurden soeben gemäß § 6 Absatz 4 AbgG NRW folgende Anpassungen der Mitarbeiterpauschale für die MdL vorgenommen:
Ab 1. Januar 2013:
- Erhöhung der Mitarbeiterpauschale um 2,65 Prozent von 3.923,00 Euro auf
aufgerundet 4.027,00 Euro,
Ab 1. Januar 2014:
- Erhöhung der Mitarbeiterpauschale um 2,95 Prozent von 4.027,00 Euro auf
aufgerundet 4.146,00 Euro.
Ich frage Sie:
1. Aus welchem Grunde gewähren Sie Ihren persönlichen Mitarbeitern eine Gehaltserhöhung, die Sie selbst deutlich schlechter gestellten Beamten vorenthalten?
2. Wie verträgt sich diese Gehaltserhöhung Ihrer Mitarbeiter mit Ihrer Haltung zur Bezahlung einer Pflegerin zu einem Mindestlohn von € 7,00 pro Stunde?
3. Weshalb beanspruchen Sie eine Anpassung des Gehaltes Ihrer persönlichen Mitarbeiter, die Sie einem Richter und anderen nich zugestehen?
4. Weshalb glauben Sie, dass diese Gehaltserhöhung mit der Schuldenbremse vereinbar sein kann, wenn die Besoldungsanpassung für Ihre Beamten es angeblich nicht ist?
Beste Grüße
Heiko Fengels
Sehr geehrter Herr Fengels,
danke für Ihre Anfrage. Bezüglich der Antwort verweise ich auf die pdf-Datei im Anhang.
Mit freundlichen Grüßen
Manuela Grochowiak-Schmieding MdL
Sprecherin für Sozialpolitik
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW