(...) Der Aufwand einer generellen Dichtheitsprüfung steht oft in keinem Verhältnis zum Nutzen. Für viele Privatpersonen mit kleinem Haus- oder Wohneigentum entsteht eine vollkommen unzumutbare finanzielle Belastung. (...)
(...) Die Notwendigkeit von Dichtheitsprüfungen von Abwasserrohren zum Schutz der wird von uns nicht generell in Frage gestellt. Allerdings muss die tatsächliche Belastung durch häusliche Abwässer belegt werden. (...)
(...) die Novellierung des Landeswassergesetzes (LWG) im Jahr 2007 mit der landesgesetzlichen Verpflichtung zu Dichtheitsprüfung (§ 61 a LWG) wurde von CDU und FDP beschlossen. Seit dem Regierungswechsel im Jahr 2010 haben wir als Grüne eine Linie verfolgt, bei diesem für den Schutz des Grundwassers wichtigen Thema eine Lösung zu finden, die im Interesse aller Beteiligten und vor allem der Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern liegt. (...)
(...) ich setze mich dafür ein, dass es keine generelle Prüfungspflichten für private Abwasserleitungen gibt. Ich bin für die Beweislastumkehr-Lösung: Erst, wenn sich wirkliche Anhaltspunkte für Undichtigkeiten ergeben (z.B. abgesackte Bereiche aufgrund zusammengefallener Rohre), sollte es eine Prüfungspflicht geben. (...)
Sehr geehrter Herr Janßen,
Die Einführung einer Meldepflicht lässt keinen Nutzen für den Schutz der Gesundheit für Bürger und Bürgerinnen in NRW erkennen und führt zu unnötiger Bürokratie. Das gilt sowohl für die namentliche Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), wie auch für die anonymisierte Datenerhebung nach rheinland-pfälzischem und saarländischem Vorbild. (...)