Frage an Astrid Birkhahn von Birgit J. bezüglich Gesundheit
Wissenschaftler haben in Workshops beim Robert Koch-Institut festgestellt, dass es hohen Forschungsbedarf zur durch Zeckenstiche übertragenen Lyme-Borreliose (LB) gibt. Diese bakterielle Infektionskrankheit verläuft häufig chronisch und kann zur Erwerbsunfähigkeit führen. Bislang gibt es keinen Impfstoff, um sich zu schützen, keine zuverlässige, standardisierte Diagnostik und auch keine sicher heilende Therapie.
Die Wissenschaftler schreiben im Bundesgesundheitsblatt (2008, Springer Medizin Verlag, 1329-1339), dass diese public-health relevante Infektion bislang nicht die nötige Beachtung gefunden habe und plädieren für eine bundesweite Meldepflicht.
Gegen die bundesweite Meldepflicht wird jedoch seitens BMG argumentiert, dass eine
Infektion mit Borrelia burgdorferi nicht von Mensch zu Mensch übertragen wird. Diese Argumentation ist höchst fragwürdig, da beispielsweise weder das FSME-Virus (Krankheit:
Frühsommer-Enzephalitis), noch Coxiella burneti, der Erreger des Q-Fiebers, von Mensch zu Mensch übertragen wird. Dennoch sind beide, ebenfalls u. a. von Zecken übertragenen Infektionen in allen Bundesländern meldepflichtig. Inzwischen haben nicht nur die neuen Bundesländer längst die Meldepflicht für Borreliose eingeführt, sondern auch Saarland und Rheinland-Pfalz.
Meine Frage: Was werden Sie unternehmen, um die Lyme-Borreliose in NRW im Rahmen einer Änderung der LVO (IfSG) meldepflichtig zu machen?
Die Einführung einer Meldepflicht lässt keinen Nutzen für den Schutz der Gesundheit für Bürger und Bürgerinnen in NRW erkennen und führt zu unnötiger Bürokratie. Das gilt sowohl für die namentliche Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), wie auch für die anonymisierte Datenerhebung nach rheinland-pfälzischem und saarländischem Vorbild. Der Landtag hat sich gegen eine Meldepflicht ausgesprochen.