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Barbara Steffens
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Frage von Dagmar S. •

Frage an Barbara Steffens von Dagmar S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Steffens

Mit großem Interesse habe ich die Presseinformationen der letzten Tage zu den E-Zigaretten verfolgt.

Der Hauptinhaltsstoff der Liquids, das Propylenglycol, wird hierbei nun oft auch als "Reizgas" bezeichnet, welches angeblich stark atemwegsreizend wirkt.

Nun frage ich mich: warum wurde diese Substanz seit Jahrzehnten als Nebelstoff für Diskotheken erlaubt? Diskotheken werden überwiegend von Jugendlichen besucht. Ich finde es sehr bedenklich, dass offensichtlich unsere Jugend über Jahrzehnte einem gesundheitlichen Risiko ausgesetzt wurde und es hierzu keinerlei gesetzliche Regulierungen gab.

Deshalb meine Frage: wird es im Zuge des Verbots der E-Zigaretten auch Regelungen zum Schutze unserer Jugend bei Veranstaltungen und in Diskotheken geben?

Mit freundlichen Grüßen,
D. Stegmeyer

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Stegmeyer,

gerne gehe ich auf Ihre Frage ein.
Es ist kein Reizgas sondern eine Substanz, die zu Reizungen der Atemwege und zu allergischen Reaktionen führen kann. Sie ist in den Liquids um den DampferInnen das Gefühl von echtem Rauchen zu geben. In nach dem AMG zugelassenen Inhalationssubstanzen ist diese Substanz meines Wissens nicht! Zu der Frage, welche Belastungen in Diskotheken zugemutet werden darf, werde ich nach den Weihnachtstagen bei den zuständigen Kollegen nachfragen.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Steffens