(...) Wenn die Herstellerfirmen oder die Vertreiber und Vertreiberinnen von nikotinhaltigen Liquids gerne die Unbedenklichkeit der E-Zigarette manifestieren wollen, so bleibt es ihnen belassen Gutachten zu finanzieren. (...)
(...) Selbst E-Zigaretten Vertreiber wie vitasmoke oder red-kiwi weisen im Internet auf gesundheitliche Risiken hin, weisen Propylenglykol als potentielles Allergen aus und raten darüber hinaus zum Beispiel Asthma-Kranken zu äußerster Vorsicht bei der Nutzung elektrischer Zigaretten. So heißt es zum Beispiel bei vitasmoke bei den Sicherheits- und Gesundheitshinweisen unter anderem: (...)
(...) Allerdings hat das Bundesgesundheitsministerium vor kurzem noch einmal klargestellt, dass im Bundesnichtraucherschutzgesetz ein allgemeines Rauchverbot geregelt wird ohne Unterscheidung bestimmter Produktgruppen wie Zigarren, Zigaretten oder E-Zigaretten. Dementsprechend ist auch in Nordrhein-Westfalen überall dort, wo ein gesetzliches Rauchverbot gilt, die Nutzung der E-Zigarette nicht zulässig. (...)
(...) Es mag Sie ärgern, welche Entscheidungskompetenzen den Landesgesundheitsministerien zukommen, aber dies ändert nichts an den Zuständigkeiten. Wenn Ihnen die Vielzahl meiner Antworten zur E-Zigarette, die hier bei Abgeordnetenwatch dokumentiert sind (ca. 50 in ca. (...)
(...) Alkoholhaltige Getränke sind Lebensmittel im Sinne des § 2 Abs. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und fallen daher nicht unter das Arzneimittelgesetz (§ 2 Abs. (...)