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Barbara Steffens
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Frage von Jenny P. •

Frage an Barbara Steffens von Jenny P. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Steffens,

mit zunehmenden Interesse und gleichzeitig wachsender Bestürzung verfolge ich die Berichterstattung und natürlich auch Ihre Stellungnahmen hier in Bezug auf die E-Zigarette.

Schade, dass bisher so viele Fragen offen bleiben.

Nun zu meiner eigenen:

am 19.1.2012 schreiben Sie
Zitat:
"Ich habe die E-Zigarette nicht verboten sondern erklärt dass nikotinhaltige Liquids unter das Arzneimittelgesetz fallen und somit ihr Verkauf nach geltender Rechtslage verboten ist."

und am 23.1.2012 dann folgendes:
Zitat:
"Vielleicht sollte ich ergänzen, dass es mir nicht um ein grundsätzliches Verbot von Liquids geht sondern darum, dass derzeit ihre Zulassung nach dem Arzneimittelgesetz beantragt werden muss."

Nun meine 1. Frage:
Fallen nicotinhaltige Liquids nun unter das Arzneimittelgesetz oder oder muss die Zulassung erst beantragt werden?
(Damit wäre die von Ihnen genannte "geltende Gesetzlage" (Zitat oben) aber überhaupt nicht geltend.)

Meine 2. Frage:
Wo es um Propylenglykol geht; meinen Sie, es würde, wenn es aus der Apotheke käme dann als weniger atemwegsreizend bezeichnte werden?

Ich bin nicht aus NRW wie so viele hier, aber mich interessiert die Entwicklung in Ihrem Bundesland. Wir Hessen sind nicht so weit weg.

mt freundlichen Grüßen
J. Pfeiffer

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