(...) Auch künftig gilt es, mögliche Einsparpotentiale auf den Prüfstand zu stellen. Ob es so zu einer vollen oder teilweisen privaten, eigenverantwortlichen Altersabsicherung bei den Abgeordneten kommen wird, darüber wird jedoch nicht die Regierung des Saarlandes zu entscheiden haben, sondern als Souverän der saarländische Landtag.