Frage an Peter Müller von Heiner B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Herr Kandidat,
setzen Sie sich dafür ein Ihr Privileg der bisher steuergeldfinanzierten Altersversorgung als Abgeordneter abzuschaffen, und auf eine private und eigenverantwortliche Altersabsicherung umzustellen?
Ja oder Nein?
Sehr geehrter Herr Bernd,
vielen Dank für Ihre interessante Frage, der ich gerne folgendes vorausschicken möchte:
Seit dem Amtsantritt 1999 hat die CDU-Landesregierung zahlreiche Einsparungen in eigener Sache (bei Ministern und Ministerinnen sowie bei Staatssekretären und Staatssekretärinnen) vorgenommen und Privilegien abgeschafft, von denen die Vertreter der SPD-Vorgängerregierung jahrelang profitierten.
- So wurde umgehend nach der gewonnenen Landtagswahl am 5. September 1999 der bis dahin geltende Doppel-Verdienst abgeschafft, den ein Minister erhalten hatte, der auch gleichzeitig Abgeordneter war. Seit dem 1. Oktober 1999 gibt es neben einem Einkommen aus einem Amtsverhältnis als Mitglied der Landesregierung keine gleichzeitigen Ansprüche mehr auf Entschädigung nach dem Saarländischen Abgeordnetengesetz (Diäten).
- Seit dem 1. Januar 2000 erlegte sich die CDU-Landesregierung eine Selbstverpflichtung betreffend die Ablieferungspflicht für Honorare aus Vortragstätigkeiten sowie sämtliche Einkünfte aus der Entsendung in Gremien auf.
- Mit Wirkung vom 1. Januar 2002 wurde diese umfassende Ablieferungspflicht für Vergütungen aus Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Amt ausgeübt werden (§ 4 SMinG) für die 12. Wahlperiode kodifiziert.
- Seit dem 1. Januar 2003 wurde eine Absenkung des Versorgungsniveaus wie in der Beamtenversorgung um 4,33 v.H. in mehreren Schritten und Absenkung des Höchstruhegehaltsatzes von 75,00 v.H. auf 71,75 v.H. (Übertragung der Regelungen des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 in das SMinG) vorgenommen.
- Ausschluss der Erhöhung der Amtsbezüge in den Jahren 2003 und 2004 im Vergleich zu den allgemeinen Gehaltserhöhungen.
- Ausdehnung der Ablieferungspflicht für Vergütungen aus Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Amt ausgeübt werden, auf die 13. Wahlperiode, soweit die Vergütungen nicht gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden.
- Sonderzahlung ab 2004 (Weihnachtsgeld): Absenkung des Zahlbetrages auf 58 v.H. der Dezemberbezüge, jedoch höchstens 3.200 Euro, zzgl. eines Sonderbetrages für Kinder (25,56 Euro je Kind).
- Sonderzahlung ab 2006 (Weihnachtsgeld): Absenkung auf einen Grundbetrag von 800 Euro, der sich um Kinderbestandteile erhöht (200 Euro je Kind).
- Im Gegensatz zu allen anderen öffentlich Bediensteten keine Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) für den Ministerpräsidenten seit Dezember 2004 (§ 8 Abs. 6 SMinG).
Auch künftig gilt es, mögliche Einsparpotentiale auf den Prüfstand zu stellen. Ob es so zu einer vollen oder teilweisen privaten, eigenverantwortlichen Altersabsicherung bei den Abgeordneten kommen wird, darüber wird jedoch nicht die Regierung des Saarlandes zu entscheiden haben, sondern als Souverän der saarländische Landtag.