Es wurde bereits im Sommer deutlich, dass kein strafbares Verhalten seitens der Landesregierung vorlag, was zuletzt auch durch die Generalstaatsanwaltschaft Celle bestätigt wurde. Somit fordern wir als SPD-Fraktion den zeitnahen Abschluss des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, da seit mehreren Monaten keine neuen Beweisanträge vorliegen.
Das von Ihnen angesprochene Medikament fällt unter den sogenannte Lifestyle-Paragraph (§34 im SGB 5): Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht – sogenannte Lifestyle Arzneimittel –, dürfen nicht als GKV-Leistung verordnet werden.
Ich möchte den Hildesheimerinnen und Hildesheimern ein abwechslungsreiches und breit aufgestelltes Angebot an kleineren und auch größeren Veranstaltungen im Wahlkreis anbieten.
Der Gesetzesentwurf zur Familienstartzeit liegt seit März 2023 vor. Es gibt von nicht-grün geführte Ministerien Klärungsbedarf. Das verzögert die Befassung.