Eingruppierung angestellter Lehrkräfte
Sehr geehrte Frau Hamburg,
meine Frage bezieht sich auf die Eingruppierung angestellter Lehrkräfte. Ich würde gerne wissen, welche Instanz Hilfestellung bei der Umsetzung der Eingruppierung leisten kann. Es gibt leider viele Unstimmigkeiten und es ist nicht klar, unter welchen Voraussetzungen dies geschieht. Konkret möchte ich gerne wissen, was die Änderung für mich (Deutscher Magisterabschluss, zwei von der Landesschulbehörde anerkannte Schulfächer, Deutsch und Englisch; ich unterrichte auch DaZ) bedeutet. Ich habe die am 01. 08. 2024 in Kraft getretene Regelung so verstanden, dass die Höhergruppierung unabhängig von einer Lehrbefähigung vorgenommen wird. Denn wir, Quereinsteiger, leisten genau die gleiche wertvolle Arbeit an Schulen und haben oft einen höheren Abschluss als verbeamtete Lehrkräfte, werden aber immer noch schlechter bezahlt. Mein Eindruck war, dass die neue Regelung genau dafür geschaffen wurde, um dieses Ungleichgewicht aus der Welt zu schaffen.
MfG
M. L.
Hallo,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse!
Da Frau Hamburg sowohl als Abgeordnete des Niedersächsischen Landtags als auch als Kultusministerin tätig ist, möchten wir darauf hinweisen, dass wir über Abgeordnetenwatch nur noch Fragen beantworten können, die sich auf ihre Tätigkeit als Landtagsabgeordnete beziehen.
Für Anliegen, die die Arbeit des Kultusministeriums betreffen – wie z. B. persönliche Fragen von Lehrkräften zu Gehalt, Arbeitsbedingungen oder anderen Themen – möchten wir Sie bitten, sich direkt an die zuständigen Stellen zu wenden. Hierfür sind in der Regel die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) die richtige Anlaufstelle.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen
Das Team Hamburg