(...) Die Legitimation für den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) bilden § 12 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag (RStV), in dem beschrieben wird, dass der Rundfunkbeitrag der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dient und § 40 RStV, der die Finanzierung besonderer Aufgaben beschreibt. Die Kündigung des RBStV würde also nichts am Anspruch des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf Finanzausstattung ändern, da diese im RStV verankert ist. (...)
(...) Aus Sicht von Herrn Weil sollte die Frage der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung vor Ort entschieden werden. Den Kommunen steht es grundsätzlich frei, wie sie ihre Straßen finanzieren. (...)
(...) zunächst vielen Dank für Ihre Frage. Dass es in Niedersachsen noch kein Informationsfreiheitsgesetz gibt, ist vor allem Verfahrensfragen beziehungsweise unvorhersehbaren politischen Wendungen geschuldet. Die bis zur vorgezogenen Neuwahl 2017 regierende rot-grüne Koalition hatte ein solche Gesetz bereits im Kabinett beschlossen. (...)
Als rechtspolitischer Sprecher würde ich mir wünschen, dass die Justiz hier viel schneller und robust reagiert