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Stephan Weil
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Frage von Wilfried N. •

Frage an Stephan Weil von Wilfried N. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Weil,

Betrachten wir Deutschland als Teil Europas, so bleibt festzustellen, dass das europäische Recht keine Straßenausbaubeiträge kennt. Das EU-Recht steht über dem Deutschen Recht. Deutschland und Dänemark sind die einzigen Länder in Europa welche Straßenausbaubeiträge erheben. Andere Länder der EU erheben keine Straßenausbaubeiträge. In Deutschland sind etwa die Hälfte der Straßenkilometer Anwohnerstraßen, ihr Erhalt wird in den einzelnen Bundesländer und Kommunen über das Kommunalabgabengesetze (KAG) geregelt bzw. finanziert. Von 16 Bundesländern in Deutschland haben die Hälfte die dazu gehörigen Satzungen abgeschafft, in den verbleibenden Bundesländern wird die Straßenausbaubeitragssatzung angewandt. Die Kommunen haben die Freiheit dem Grundstückseigentümer bis zu 75 Prozent der Kosten an Sanierungsmaßnahmen in ihren Straßen zu beteiligen. Beträge in fünf‐ oder sechsstelliger Höhe sind da keine Seltenheit.
Eine weitere Ungerechtigkeit der Straßenausbaubeiträge: Erst werden die Anwohner, die Strabs-pflichtig sind, an den Rand des finanziellen Ruins getrieben. Dann werden Klimaschutzprämien versprochen, die sich nur die leisten können, die noch Geld für eine Sanierung ihres Hauses haben. Wer also keine Strabs hat, profitiert doppelt! Die anderen werden massiv doppelt benachteiligt.

Herr Dr. Weil, wie passen der von Ihnen abgelegte Eid als Ministerpräsident mit dem Gleichbehandlungsgebot nach Art. 3 des Grundgesetzes zusammen ?

Sie legten als Ministerpräsident nachfolgenden Eid ab:
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung sowie die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen Menschen üben werde“.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr N.,

vielen Dank für Ihre Anfrage im Portal „abgeordnetenwatch“.
Aus Sicht von Herrn Weil sollte die Frage der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung vor Ort entschieden werden. Den Kommunen steht es grundsätzlich frei, wie sie ihre Straßen finanzieren. Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Ausbaubeiträgen besteht nicht. Die Entscheidung, ob einmalige oder wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erhoben werden oder, ob die Finanzierung über allgemeine Haushaltsmittel erfolgt, liegt also im Ermessen der kommunalen Mehrheiten vor Ort.

Einen Widerspruch zwischen dem von Ihnen zitierten Eid des Ministerpräsidenten und dem Gleichbehandlungsgebot sehen wir daher nicht.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Team Weil

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