(...) Zur Tierwohlstrategie gehört aber auch ein möglichst schnellerer Ausstieg aus der Käfighaltung, als bisher vereinbart. Wie Sie vielleicht wissen, hat das Bundesverfassungsgericht auch die sog. (...)
(...) Allerdings fehlt in diesen Vorschlägen die Einführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die Verpressung von Lagerstättenwasser sowie für die Errichtung von Abwasserleitungen aus bergbaulichen Betrieben, sodass die Landesregierung an diesen Stellen von der Bundesregierung eine Erweiterung der bisher vorgetragenen Vorschläge erwartet. Hinsichtlich der von der Bundesregierung geplanten Änderungen im Wasserrecht fordert die Landesregierung ein Verbot der Anwendung der Frack-Technologie in Wasserschutzgebieten, das auch abgelenkte Bohrungen von Standorten außerhalb dieser Schutzgebiete umfasst, die unter diesen Gebieten enden. (...)
(...) Die Erkenntnisse zu den Umweltauswirkungen der Fracking-Technik bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten zeigen, dass zur Beurteilung der Risiken und der technischen Beherrschbarkeit viele und grundlegende Informationen fehlen. Anders ist es im Übrigen beim sogenannten Fracking aus konventionellen Lagerstätten, das in Niedersachsen bereits seit Jahrzehnten betrieben wird, ohne dass Umweltauswirkungen bekannt geworden wären. (...)
(...) Wir verfolgen nach wie vor das Ziel, das Landeswaldgesetz zu ändern und in dem Zuge auch die sehr restriktiven Regelungen zur Betretung der Landschaft zu lockern. Wir haben dieses nicht ausdrücklich im Koalitionsvertrag vereinbart, weil man den Vertrag mit vielen Vorhaben im Detail zweifellos überfrachtet hätte. (...)
(...) Auch in Bezug auf die von Ihnen angesprochene so genannte „Störerhaftung“ der Anschlussinhaber von WLAN-Netzen ist die Niedersächsische Landesregierung bereits tätig geworden: Niedersachsen hat schon im Oktober 2012 im Bundesrat einen Entschließungsantrag unterstützt, der auf die Verbesserung der Rechtssicherheit für Inhaber von WLAN-Netzen zielt. Hiernach sollte durch die Bundesregierung unter anderem geprüft werden, inwieweit durch Änderungen der bisherigen Gesetzeslage das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber beschränkt werden kann. Darüber hinaus bezieht sich der Antrag auf die etwaige Konkretisierung der Schutzmaßnahmen, bei deren Einhaltung WLAN-Betreiber ihre Netze ohne Haftungs- und Abmahnrisiken betreiben können. (...)