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Korruptionsermittlungen: Als Abgeordneter wäre von Klaeden fein raus

Der frühere Staatsminister Eckart von Klaeden steht im Verdacht der Vorteilsnahme, die Staatsanwaltschaft ermittelt. Doch neben dem eigentlichen Skandal um seine Lobbyistentätigkeit für Daimler gibt es noch einen weiteren: Wäre von Klaeden kein Staatsminister, sondern nur Abgeordneter, wäre er fein rausgewesen.

von Redaktion abgeordnetenwatch.de, 07.11.2013

Foto von Klaeden

Es war die ungute Nähe von Eckart von Klaeden zum Autobauer Daimler, die die Berliner Staatsanwaltschaft auf den Plan rief. Wie der SPIEGEL berichtet, wird gegen den früheren Staatssekretär und heutigen Daimler-Lobbyisten wegen möglicher Vorteilsnahme ermittelt.

Als Staatssekretär hatte von Klaeden Zugang zu drei internen Vorlagen des Bundeskanzleramtes zur Verschärfung des CO2-Ausstoßes bei Neuwagen. Zwar bestreitet das Kanzleramt, dass es in dieser Sache offizielle Kontakte zwischen dem Staatsekretär von Klaeden und seinem späteren Arbeitgeber Daimler gab. Das schließt allerdings nicht aus, dass ein inoffizieller Austausch stattfand.

Dass nun die Staatsanwaltschaft tätig wird ist dem Umstand zu verdanken, dass der Vorwurf der Vorteilsnahme sich auf von Klaedens Tätigkeit als Staatsminister bezieht. Für Beamte gelten strenge Anti-Korruptionsregeln. Ganz anders ist die Lage bei Abgeordneten.

Hätte von Klaeden als Bundestagsabgeordneter Zugang zu internen Informationen gehabt und diese - rein hypothetisch - an ein Unternehmen weitergereicht, wären den Staatsanwälten die Hände gebunden gewesen. Sie hätte nicht einmal dann ermitteln dürfen, wenn in diesem Zusammenhang Geld geflossen wäre.

Zwar exisitiert im Strafgesetzbuch ein Paragraph mit der vielversprechenden Überschrift "Abgeordnetenbestechung", doch entpuppt sich diese bei genauerem Hinsehen als Mogelpackung. Denn nach besagtem §108e StGB ist lediglich der Kauf und Verkauf von Stimmen verboten, allerdings nur im Vorfeld einer Abstimmung. Erfolgt die Geldübergabe nach dem Votum ("Dankesschönspende"), greift das Gesetz nicht. Und so kommt sogar der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in einem internen Gutachten zu dem Schluss, dass man im Fall von Abgeordnetenbestechung von einer "praktisch bedeutungslosen 'symbolischen Gesetzgebung'" sprechen könne. Es bestehe dringender „Reformbedarf“, eine "Erweiterung und Verschärfung" der Rechtslage sei notwendig.

Doch der Appell bleibt ungehört. Seit Jahren weigern sich Politiker in eigener Sache aktiv zu werden und ein Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung zu beschließen, das seinen Namen verdient. Das führt zu der Peinlichkeit, dass Deutschland mit dem status quo nicht einmal die Mindeststandards der Vereinten Nationen gegen Korruption erfüllt und deswegen eine entsprechende Konvention nicht umsetzen kann. So steht Deutschland in einer Reihe mit Syrien und Sudan.

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Foto von Klaeden: CDU/CSU-Bundestagsfraktion - Wikipedia - CC BY-SA 3.0

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