Können Sie einen Antrag zur Änderung der Zuständigkeit des Landesjustizprüfungsamtes für die Feststellung der Zulassungsvoraussetzungen zum Examen zum Zweck der Erlangung des integ.LL.B.'s einreichen?
Sehr geehrte Frau Gnadl,
ich bin Gründer von JURIST IN TIME und Initiator der Petition für die Einführung des integrierten Bachelor of Laws (www.openpetition.de/!llb). Die Petition gilt ausdrücklich bundesweit.
Können Sie einen Antrag zur Änderung der Zuständigkeitsregelung des Landesjustizprüfungsamtes für die Feststellung der Zulassungsvoraussetzungen zum Ersten Juristischen Examen zum Zwecke der Erlangung des integrierten LL.B's einreichen?
Nach § 11 II 1 JAG müssen Jurastudierende ein Jahr in Hessen studiert haben, damit sie zum Ersten Juristischen Examen zugelassen werden.
Nach dem neuen Gesetz § 25a I Nr. 1 JAG für diesen LLB muss das Hessische Justizprüfungsamt feststellen, dass die Zulassungsvoraussetzungen zum Ersten Jur. Examen vorliegen.
Studienortwechsler*innen müssen dadurch ein Jahr in Hessen eingeschrieben sein.
Es entsteht ein Fehler im Rechtssystem, das diese Einjahresfrist dazu da ist, dass sich die Studis ordentlich auf das Examen vorbereiten können.
Dankeschön!