(...) Bestimmte Strafen können zu einer sogenannten Ausweisung führen, dies regeln die §§53 bis 55 Aufenthaltsgesetz, mit der Folge, dass eine Person sich nicht mehr im Bundesgebiet aufhalten darf. In §56 Aufenthaltsgesetz ist dazu geregelt, in welchen Fällen besonderer Ausweisungsschutz besteht, mit der Folge, dass trotz einer Verurteilung ein weiterer Aufenthalt in der Bundesrepublik möglich ist. Diese Regelung ist ein notwendiges Korrektiv, um in Fallkonstellationen die Ausweisung zu verhindern, in denen die Verweigerung des weiteren Aufenthalts in der Bundesrepublik eine unzumutbare Härte darstellt wie z.B. bei hier geborenen und aufgewachsenen Jugendlichen, Personen, die mit deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind oder im Familienverbund leben und so weiter. (...)
(...) Wir haben die offene Drogenszene zerschlagen, Straftäter und Extremisten - egal, aus welcher Ecke sie kommen - wissen, dass sie in Hamburg auf entschlossene Einsatzkräfte treffen, die rechtsfreie Räume nicht zulassen. Bestes Beispiel: Die Maßnahmen gegen Gewalt auf der Reeperbahn greifen. (...)
(...) Harley Days und ähnliche Großveranstaltungen haben für Hamburg als Ganzes sicherlich ihre Berechtigung. Die Lösung, die Harley Days auf das Gelände des Großmarktes zu verlegen, ist ein richtiger Kompromiss. (...)
(...) Privatschulen, insbesondere auch Waldorfschulen leisten sehr wichtige Beiträge für die Diskussionen zur allgemeinen Schulentwicklung. Das gerade in den letzten Jahren so intensiv und kontrovers diskutierte gemeinsame längere Lernen wird hier schon in besonderen Ausprägungen praktiziert. (...)
Sehr geehrte Frau Bartels,