Frage von Siegfried S. • 01.05.2024
Antwort ausstehend von Sören Schumacher SPD
Frage von Siegfried S. • 01.05.2024
Antwort ausstehend von Sina Aylin Koriath BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Frage von Siegfried S. • 01.05.2024
Antwort von Sina Imhof BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 06.05.2024
Das Versammlungsrecht lässt sich nicht aufgrund bestimmter Meinungsäußerungen einschränken, es sei denn, diese sind nach dem Grundgesetz verfassungswidrig.
Frage von Siegfried S. • 01.05.2024
Antwort von Kazim Abaci SPD • 07.05.2024
Hamburg geht im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten konsequent gegen Extremismus und Islamismus vor. Nach dem 7. Oktober 2023 hat Hamburg als einzige Stadt alle islamistischen und anti-israelischen Demonstrationen mittels Allgemeinverfügung untersagt.
Frage von Siegfried S. • 01.05.2024
Antwort von Urs Tabbert SPD • 17.09.2024
Hamburg geht im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten konsequent gegen Extremismus und Islamismus vor. Demos müssen in Deutschland im Übrigen nicht „gestattet“ werden, sondern sind nach Artikel 8 Grundgesetz grundsätzlich zulässig, wenn nicht gegen Verbote und Auflagen verstoßen wird.
Frage von Siegfried S. • 01.05.2024
Antwort ausstehend von Martina Friederichs SPD