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Anja Quast
SPD
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Frage von Michael K. •

Wie schätzen Sie das Maskenverbot mit Genehmigungsvorbehalt durch die gepl. Änderung des Schulgesetzes verfassungsr. (Art. 2 GG) ein? Warum werden FFP2/3 nicht im Gesetz als zul. Ausnahmen definiert?

Sehr geehrter Frau Quast,

wie schätzen Sie das Maskenverbot mit Genehmigungsvorbehalt durch die geplante Änderung des Hamburger Schulgesetzes verfassungsrechtlich ein (insbesondere Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG)?

Warum werden FFP2- und FFP3-Masken nicht bereits im Gesetz als zulässige Ausnahmen definiert?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen!

Michael K.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Fragen. 

Sie haben Ihre Bedenken zu der Schulgesetzänderung zum Verbot der Gesichtsverhüllung an Hamburg Schulen geäußert. Gern möchte ich die Gesetzesänderung erläutern und auf Ihre Bedenken eingehen.

SPD und Grünen haben eine Änderung des Schulgesetzes eingebracht, die am 15.5.2024 mit großer Mehrheit in der Bürgerschaft beschlossen wurde. Mit der Änderung möchten wir die pädagogische Arbeit und ein gutes Miteinander an den Schulen stärken. 

Die Änderung sieht vor, dass Schüler:innen in der Schule und bei Schulveranstaltungen jeder Art ihr Gesicht nicht verhüllen dürfen, da dies die offene Kommunikation in besonderer Weise erschwert. 

„Sie dürfen in der Schule und bei Schulveranstaltungen jeder Art ihr Gesicht nicht verhüllen, es sei denn, dies ist zur Erfüllung einer durch Gesetz oder Rechtsverordnung angeordneten Rechtspflicht erforderlich. Ausgenommen davon ist das Tragen einer medizinischen Maske bei Vorliegen eines medizinischen Grundes. Die Schulleitung kann aus schulischen oder gesundheitlichen Gründen im Einzelfall Ausnahmen zulassen.“ (Ergänzung von § 28 im Hamburgischen Schulgesetz)

Eine möglichst offene Kommunikation ist eine wichtige Grundlage für gute Bildung. Denn Bildung kann nur in Beziehung zwischen Lehrenden und Schüler:innen gelingen und diese braucht Kommunikation, die auch nonverbal stattfindet. Lehrer können in den Gesichtern ihrer Schüler:innen ablesen ob sie dem Unterricht folgen können, ob sie verstehen oder nicht. Sie können besser beurteilen wie es ihren Schüler:innen geht. Eine Verhüllung des Gesichts steht einer guten pädagogischen Arbeit entgegen. Daher war es immer unsere Auffassung, dass Gesichtsverhüllung an Schulen nicht zugelassen werden darf. Und so war und ist es auch gelebte Praxis an Hamburgs Schulen. 

Zur aktuellen Lage an Schulen lässt sich sagen, dass etwa zehn Mädchen mit Gesichtsverhüllung in die Schule kommen – das sind Einzelfälle. Trotzdem bedarf es einer Regelung im Schulgesetz, denn die Schulleitungen brauchen Klarheit und Rechtssicherheit. Mit der Gesetzesänderung wird transparent für alle klargestellt, was an Hamburgs Schulen erlaubt ist: Das Tragen einer Vollverschleierung ist in Hamburger Schulen weiterhin nicht gestattet, die Entscheidungen der Schulleitungen sind mit der Neuregelung rechtssicher. 

Das Tragen von medizinischen Masken aus gesundheitlichen Gründen ist vom Verhüllungsverbot ausgenommen. Das heißt, die Schüler:innen entscheiden weiterhin selbst, wann sie Maske tragen wollen. Wer in der Schule, um sich oder andere zu schützen Maske tragen will, der kann das weiterhin tun. Hierfür bedarf es keines Antrags bei der Schulleitung und keines ärztlichen Attests. 

Den beschlossenen Antrag finden Sie hier: 

gewaehrleistung_der_offenen_kommunikation_an_hamburger_schulen.pdf (buergerschaft-hh.de)

Damit das Gesetz in seiner Auslegung in Hamburgs Schulen überall in gleicher Weise zur Anwendung kommt, wird die Behörde den Schulen eine Arbeitshilfe zukommen lassen, die die Neuregelung erläutert und für die Anwendung in der Schule übersetzt. 

Da die AfD mit einem Zusatzantrag zum Antrag der Regierungsfraktionen versucht die Gesetzesänderung für ihre rechte Ideologie zu instrumentalisieren, möchten wir auch hierzu Stellung beziehen. Das von der AfD geforderte Verbot von Kopftüchern an Schulen lehnen wir ab. Unser Gesetzentwurf bezieht sich auf die Gesichtsverhüllung unter die das Kopftuch nicht fällt. Eine Einschränkung der Kommunikation und der pädagogischen Arbeit an Schulen durch das Tragen von Kopftüchern kann nicht festgestellt werden. Die SPD-Fraktion steht für ein vielfältiges Hamburg, so wie wir es jeden Tag an Hamburgs Schulen erleben. Auch an anderer Stelle ist die Gleichberechtigung der Religionen gelebte Praxis an Schulen, wie beim Religionsunterricht oder in der Feiertagsregelung. 

Herzliche Grüße

Anja Quast

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