Frage von Michael K. • 02.05.2024
Wie schätzen Sie das Maskenverbot mit Genehmigungsvorbehalt durch die gepl. Änderung des Schulgesetzes verfassungsr. (Art. 2 GG) ein? Warum werden FFP2/3 nicht im Gesetz als zul. Ausnahmen definiert?
Sehr geehrter Herr Hansen,
wie schätzen Sie das Maskenverbot mit Genehmigungsvorbehalt durch die geplante Änderung des Hamburger Schulgesetzes verfassungsrechtlich ein (insbesondere Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG)?
Warum werden FFP2- und FFP3-Masken nicht bereits im Gesetz als zulässige Ausnahmen definiert?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen!
Michael K.
Antwort ausstehend von Nils Hansen SPD